Veranstaltungs-AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

von Michael Blömeke nachfolgend Veranstalter genannt

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  1. Anmeldung und Abschluß des Vertrages
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Firma (Veranstalter) den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt per Internet auf dem entsprechenden Formular. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Vertragsbedingungen als verbindlich an. Nach der schriftlichen Bestätigung, die der Kunde vom Veranstalter oder einem Erfüllungspartner (Zahlungsabwickler) erhält, wird der Vertrag für beide Seiten bindend.
  2. Bezahlung
    Mit der Anmeldung ist die Bezahlung fällig.
  3. Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungs­be­schreibung und den Preisangaben der Website des Veranstalters. Ebenso ist der Inhalt der Bestätigung maßgeblich. Anderweitige Vereinbarungen können in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertrags­abschluß notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewähr­leistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.
    Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kosten­losen Rücktritt anbieten. Der Veranstalter behält sich vor, die ausge­schriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu erheblichen oder nicht vorhersehbaren Erhöhungen behördlich festgelegter Tarife, Steuern oder Abgaben kommt und zwischen dem Zugang der Bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat der Veranstalter den Kunden bis spätestens drei Wochen vor
    Veranstaltung darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Rücktritt des Kunden
    Rücktritte des Kunden sind kostenfrei möglich, wenn ein gleichwertiger Ersatz-Teilnehmer gestellt werden kann. Bei Rücktritten ohne Ersatz sind folgende Entschädigungsgebühren zu bezahlen: Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Gesamtpreises; vom 44. bis 30, Tag vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Gesamtpreises; vom 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritt innerhalb 14 oder weniger Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Preis zu entrichten.
  5. Rücktritt des Veranstalters
    a) Vor Beginn der Veranstaltung:
    Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare außer­gewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Veranstaltungsleiters oder auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.
    Der Kunde hat Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge.
    b) Nach Beginn der Veranstaltung:
    Wenn der Kunde trotz Abmahnung des
    Veranstaltungsleiters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Es wird z.B. erwartet, daß mit der Umgebung und anderen Teilnehmern sorgsam umgegangen und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert werden. Dies gilt aber auch, wenn der Kunde den in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen nicht entspricht. Kündigt der Veranstalter, so hat er Anspruch auf Einbehaltung des Preises, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungs­trägern gutgeschriebenen Beträge.
    Bei der Kündigung nach Beginn der Veranstaltung wird der Veranstalter durch den jeweiligen Veranstaltungsleiter vertreten. In manchen der genannten Fälle sind evtl. entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
  6. Haftung des Veranstalters
    Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
    eines ordentlichen Kaufmanns für:
    — die gewissenhafte Vorbereitung,
    — die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
    — die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
    — die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
  7. Beschränkung der Haftung
    Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf den dreifachen Veranstaltungs-Preis, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden des Leistungsträgers verantwortlich ist.
    Für die mit Beförderungsgesellschaften durchgeführten Reisen erhält der Kunde einen entsprechenden Beförderungsausweis. Der Veran­stalter tritt gegenüber den Beförderungs­gesellschaften lediglich als Buchungsagent auf. Der Veranstalter ist kein Frachtführer; nicht er, sondern die befördernde Gesellschaft haftet daher für die Erfüllung der Beförderungsleistung. Die Haftung der Beförderungsgesellschaft basiert auf den Beförderungsbedingungen; der Veranstalter haftet nicht für Verspätungen, Unfälle, Ausfälle und deren Folgen sowie für beim Transport entstandene Gepäckschäden oder Verluste.
  8. Gewährleistungen
    Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Veranstaltung richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts [ 651 c) bis f) BGB]. Gleiches gilt für den Abschluß unserer Gewährleistung sowie für die Verjährung von Gewährleistungs ansprüchen [ 651 9) BGB]. Schadens­ersatz­ansprüche des Kunden [ 651 f) BGB] unterliegen den in Nr. 7 genannten Haftungsbeschränkungen.
  9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Er­bringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach programm­gemäßer Beendigung der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter zu stellen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
  10. Mitwirkungspflicht
    Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung bei­zutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
    Der Kunde ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
  11. Veranstaltungsleitung
    Änderungen in der Veranstaltungsleitung können kurzfristig auftreten und be­rechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag.
  12. Mindestteilnehmerzahl
    Für alle angebotenen Veranstaltungen wird eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt. Wird diese nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis mindestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erhält der Kunde den eingezahlten Preis ohne Abzüge in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche des Kunden können hieraus nicht abgeleitet werden.
    Der Veranstalter hält sich offen, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durch einen eventuellen Aufpreis nach Absprache mit den angemeldeten Teilnehmern, dennoch die Veranstaltung durchzuführen.
  13. Bildrechte
    Während der Veranstaltung produzieren wir Bilder und / oder Video-Trailer. Dieses Material wird zur Präsentation unserer Angebote im Internet verwendet. Da Sie in diesem Video-Film / Bild sind, können wir das nur mit Ihrem Wissen und Ihrem Einverständnis tun. Durch akzeptieren dieser AGB geben Sie uns diese Einverständnis-Erklärung. Andernfalls bitten wir Sie dieser Einverständnis gesondert zu widersprechen. Vielen Dank!
  14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
  15. Gerichtsstand
    Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Veranstalters.

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